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Gesetzesänderung über Polizei in LU ab dem 1. Februar
Am 1. Februar treten im Kanton Luzern voraussichtlich die Gesetzesänderungen über die Polizei in Kraft. Das revidierte Polizeigesetz gibt den Ermittlern mehr Befugnisse. Besonders der Prävention soll damit Vorschub geleistet werden. Weiter ist künftig auch die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet möglich. Allerdings wird mit dem neuen Gesetz auch der Datenschutz gestärkt.
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