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Gericht genehmigt Ausbau der Armeeinfrastruktur in Burgdorf

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung für den Ausbau des Armeelogistikzentrums in Burgdorf im Kanton Bern abgewiesen. Der Bund wird auf dem Areal der Lochbachmatte das bestehende Werkstattgebäude sanieren und ein neues Logistikgebäude bauen.

Geplant sind zudem ein Ersatzneubau der bestehenden Tankstelle, zusätzliche Parkplätze und der Neubau einer Loge. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hatte das Plangenehmigungsgesuch des Bundesamtes für Rüstung (Armasuisse) im August 2023 genehmigt.

Die drei beschwerdeführenden Privatpersonen rügten vor Bundesverwaltungsgericht unter anderem, der Grundwasserschutz sei nicht ausreichend gewährleistet. Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass für den Bau des Logistikgebäudes eine Ausnahmebewilligung hätte erteilt werden müssen, da der Grundwasserspiegel tangiert werde.

Nachträgliche Bewilligung

Allerdings sind die Anforderungen für eine solche Ausnahmebewilligung erfüllt, wie das Gericht in seinen Erwägungen festhält. So könne durch vorsorgliche Massnahmen eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen werden. Zudem bestehe ein übergeordnetes, öffentliches Interesse am Ausbau der Anlage.

Weil sich alle Verfahrensparteien im Beschwerdeverfahren zur Ausnahmebewilligung äussern konnten und der Sachverhalt erstellt ist, hat das Gericht die Ausnahmebewilligung selbst erteilt.

Der vorliegende Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)

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