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| Politik

Gemeindeversammlungen: Unter Umständen möglich

Wegen der Coronakrise müssen diverse Gemeinden ihre Versammlungen verschieben oder absagen. Es gibt aber Ausnahmen.

Wenn an den Versammlungen wichtige Geschäfte besprochen werden, zum Beispiel Verpflichtungskredite, dann können die Gemeinden beim Regierungsstatthalteramt ein Gesuch für eine Urnenabstimmung einreichen, so Marc Häusler, Regierungsstatthalter Oberaargau, auf Anfrage von neo1. Dann werde unter anderem überprüft, ob das Geschäft wirklich wichtig ist und ob an der Urnenabstimmung die Hygienemassnahmen eingehalten werden können. Solch ein Gesuch hat unter anderem die Gemeinde Reisiswil eingereicht. Dort geht es um einen Verpflichtungskredit für eine Schulhaussanierung. Da diese in den Sommerferien vorgenommen werden soll, muss die Abstimmung darüber bereits jetzt passieren. 

Auch bei grösseren Gemeinden, sogenannte Parlamentsgemeinden, kann ein Gesuch für eine Durchführung beim Regierungsrat beantragt werden. Dies erklärt Rolf Widmer, Abteilungsleiter Gemeinden vom Amt für Gemeinden und Raumordnung vom Kanton Bern auf Anfrage von neo1. So getan hat dies die Stadt Thun, die nun, trotz Coronakrise, unter strengen Auflagen, die Sitzung durchführen darf. 

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