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Gefängnisse sind schlecht vorbereitet auf sterbende Insassen
Die Zahl der Inhaftierten im Schweizer Justizvollzug, die bis zum Lebensende im Gefängnis sind, steigt seit Jahren. Eine Studie der Universitäten Bern und Freiburg zeigt, dass Haftanstalten kaum darauf eingestellt sind, Gefangenen ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Über 600 inhaftierte Straftäter in der Schweiz sind über 50 Jahre alt, fast ein Drittel sogar über 70. Dass diese Zahlen seit Jahren steigen, liege an der allgemein alternden Gesellschaft, der zunehmenden Alterskriminalität, strengeren Gesetzen und härteren Strafen, schrieb der Schweizerische Nationalfonds (SNF) in einer Mitteilung vom Dienstag.
Forschende der Universitäten Bern und Freiburg haben im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Lebensende" untersucht, wie sich Haftanstalten darauf einstellen, dass mehr Inhaftierte im Strafvollzug sterben, und was dies für die Inhaftierten und das Personal bedeutet.
Dilemma zwischen Kontrolle und Pflege
Der Justizvollzug sei kaum auf den demografischen Wandel seiner Insassen vorbereitet, fasste Studienleiter Ueli Hostettler in der Mitteilung die Ergebnisse zusammen. Die Anstalten seien auf Resozialisierung eingestellt, nicht auf alternde Verwahrte. Das Personal stecke in einem Dilemma: Einerseits solle es die Straftäter kontrollieren, andererseits auch betreuen und pflegen.
Das Personal ist für die Alterspflege aber nicht ausgebildet. Ausserdem berühren Vollzugsmitarbeiter die Inhaftierten aus professionellen Gründen nicht. Das steht im Widerspruch zu den Anforderungen an die Alterspflege.
In Interviews mit Inhaftierten fanden die Wissenschaftler zudem heraus, dass viele Verwahrte befürchten, bei Krankheit und Schmerzen nicht ausreichend behandelt zu werden und dass ihre Wünsche nicht ernst genommen würden.
Anhand ihrer Ergebnisse empfehlen die Forschenden, Zellen für die Langzeitpflege umzubauen, das Personal weiterzubilden oder professionelle Pflegekräfte beizuziehen. Auch die Lebensqualität für alte Verwahrte sollte verbessert und das Haftregime angepasst werden, zum Beispiel durch eine gelockerte Besuchsordnung oder die Möglichkeit zur eigenen Dosierung schmerzlindernder Medikamente. (sda)
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