Bild: Betroffene auf dem Bundesplatz (zvg)
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Feiern der Wiedergutmachung im Casino in Bern
Die eidgenössischen Räte hatten den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative heute Morgen in der Schlussabstimmung abgesegnet. Dieser sieht vor, dass der Bund an rund 12'000 bis 15'000 anspruchsberechtigte Opfer einen Solidaritätsbeitrag bezahlt. Insgesamt stehen 300 Millionen Franken zur Verfügung, die auf Gesuch hin entrichtet werden.
Aus diesem Grund hat das Initiativkomitee ihre Wiedergutmachungsinitiative zurückgezogen und zusammen mit rund 200 Betroffenen diesen Erfolg im Casino Theater in Bern gefeiert. "Ein grosser Tag für alle Betroffenen", so der Vater der Wiedergutmachungsinitiative, Guido Fluri.
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) anerkennt auch, dass den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Unrecht angetan worden ist, "das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat". Die Zwangsmassnahmen sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Die Kantone müssen für die Opfer Anlauf- und Beratungsstellen einrichten. Das Gesetz soll drei Monate nach dem Ende der Referendumsfrist in Kraft treten. Laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga können erste Gelder im günstigsten Fall 2017 ausgezahlt werden.
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