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Erste Erfahrungen mit den Integrationsgesprächen
Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung in Kraft. Zu den zentralen Elementen des Gesetzes gehört ein dreistufiges Modell der Integrationsförderung für neu in den Kanton Bern zuziehende Personen. Der erste Kontakt der neu zuziehenden Person mit den schweizerischen Behörden erfolgt bei der Anmeldung bei der Gemeinde. Die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste der Stadt Burgdorf führen ein Erstgespräch durch und beurteilen, ob eine vertiefte Beratung bei einer spezialisierten Stelle notwendig ist. Für diese vertiefte Beratung ist eine regionale Ansprechstelle Integration zuständig. Mit den Erstgesprächen sorgt die Gemeinde für eine bedarfsgerechte Information der zuziehenden Person. Der Einsatz und die Rolle der Mitarbeitenden der Gemeinden sind also für den Integrationsprozess künftig von zentraler Bedeutung.
Im Jahr 2015 haben die Einwohnerdienste der Stadt Burgdorf 74 Erstgespräche durchgeführt, wovon deren 32 an die Ansprechstelle Integration zugewiesen wurden.
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