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Einbürgerungsgesetz wird im Kanton Bern angepasst
Die heutigen kantonalen Rechtsgrundlagen zum Bürgerrecht sind vor knapp 20 Jahren geschaffen worden und haben in den letzten Jahren verschiedentlich bedeutende Änderungen erfahren. Beispielsweise wurden mit den "Einbürgerungskursen" und später mit den "Einbürgerungstests" neue Prüfinstrumente eingeführt. Weiter wurden die Mindestanforderungen an das Sprachniveau angehoben. Die Annahme einer Volksinitiative führte Ende 2013 zu einer Anpassung der Kantonsverfassung, was gewisse Auswirkungen auf die Praxis der Einbürgerungsbehörden von Kanton und Gemeinden zur Folge hatte. Zudem sind die eidgenössischen Rechtsgrundlagen jüngst totalrevidiert worden. Angesichts dieser Entwicklungen drängte sich eine umfassende Überprüfung und Konsolidierung des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes auf.
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