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Ein Ja zum NDG - Was heisst das für uns?
Mit dem klaren Ja zum Nachrichtendienst-Gesetz (NDG) wird der Schweizer Geheimdienst künftig auf verschiedene neue Überwachungsinstrumente zurückgreifen können: Post- und Internetverkehr überwachen, Ortungs- und Überwachungstechnologien einsetzen und Computer anzapfen. Der grösste Einschnitt in die Privatsphäre wird die neue Möglichkeit der sogenannten Kabelüberwachung sein. Da kann der Nachrichtendienst neu Telefonleitungen anzapfen, das heisst, die Telekommunikationsunternehmen müssen die Leitungspläne freigeben. Damit sich die Fichenaffäre von 1989 nicht wiederholt, wird mit dem Gesetz zusätzlich auch eine Kontrollinstanz für den Nachrichtendienst geschaffen. Ab dem 1. September 2017 sollte das neue Gesetz in Kraft sein.
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