Im Regionalgerich Thun mussten sich die ehemaligen Spieler verteidigen. Keystone Marcel Bieri
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Drei ehemalige Spieler des FC Thuns freigesprochen
Im Zweifel für die Angeklagten: Das Regionalgericht Berner Oberland hat am Freitag drei ehemalige, bekannte Fussballspieler des FC Thun vom Vorwurf der Nötigung und Vergewaltigung freigesprochen. Der Vorfall liegt zehn Jahre zurück. Eine Frau übernachtete im Februar 2006 bei ihrem Freund, einem damals bekannten Fussballer des FC Thun. In der Dachwohnung im Thuner Dürrenastquartier anwesend waren zwei weitere Spielerkollegen. Dass es in der Nacht zu sexuellen Handlungen mit allen drei Männern kam, ist unbestritten.
Gericht hat Zweifel
Das Gericht musste sich vielmehr mit der Frage befassen, ob die sexuellen Handlungen gegen den Willen der Frau erfolgt waren. Es sei bestimmt so, dass in jener Nacht Dinge geschehen seien, die die Frau wohl nicht gewollt habe, sagte Gerichtspräsident Jürg Santschi bei der Urteilseröffnung am Freitag.
Die Privatklägerin schilderte in Befragungen, es sei die Rede gewesen von Sex zu dritt oder zu viert. Dabei sollen Bemerkungen gefallen sein, etwa, dass sie doch nicht so prüde sein solle. Die drei Fussballer sprachen von einem einvernehmlichen Sexerlebnis.
Letztlich war für das erstinstanzlich urteilende Gericht aber nicht klar, ob sich die Frau wirklich für die drei Männer erkennbar gegen die sexuellen Handlungen gewehrt habe. Eine erkennbare Weigerung wäre aber nötig, um die Angeklagten schuldig zu sprechen, führte Santschi aus.
Vielmehr sei die Frau wohl hin- und hergerissen gewesen, ob sie auf das Drängen ihres Freundes für ein Sexerlebnis zu viert eingehen sollte. Das Gericht stellte auch auf Aussagen einer Familienangehörigen der Frau ab. Ihre Schwester neige unter Druck eher dazu, nachzugeben, schilderte diese vor Gericht.
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