(Bild: Willisau zVg)
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Die Teilrevision der Nutzungsplanung in Willisau geht in die öffentliche Auflage
Die Stadt Willisau hat ihre Nutzungsplanung mit der Gesamtrevision 2019 an die übergeordnete Gesetzgebung angepasst. Dabei mussten gewisse Aufgaben offengelassen werden. Zwischenzeitlich fusionierten die beiden Gemeinden Gettnau und Willisau per 1. Januar 2021. Mit der vorliegenden Teilrevision werden nun auch die Nutzungsplanungen fusioniert und gleichzeitig die offenen Aufgaben aus der Gesamtrevision 2019 erledigt. Die Arbeiten wurden von einer breit zusammengesetzten Ortsplanungskommission begleitet.
Handlungsbedarf
Folgender Handlungsbedarf ist für die Teilrevision der Nutzungsplanung Willisau gegeben:
- Siedlungsleitbild: Im Ortsteil Gettnau ist die Siedlungsstrategie auf die heutigen Anforderungen anzupassen und in das Siedlungsleitbild von Willisau zu integrieren.
- Gestaltungspläne: Im Rahmen dieser Teilrevision werden sämtliche altrechtlichen Gestaltungspläne im Ortsteil Gettnau und in Willisau aufgehoben.
- Gewässerraum: In Willisau wurde der Gewässerraum innerhalb der Bauzone im Rahmen der Gesamtrevision 2019 rechtskräftig festgelegt. Pendent ist die Festlegung ausserhalb der Bauzone, im Ortsteil Gettnau zusätzlich innerhalb der Bauzone.
- Wildtierkorridore: Im Rahmen der Gesamtrevision Willisau wurde der Wildtierkorridor «Willisau-Alberswil» (LU16) zwischen Wydenmatt und Wydenmühle als Freihaltezone ausgeschieden. In der Zwischenzeit ist seitens Kanton der Wildtierkorridor «Willisau Stadt - Menznau» (LU 20) nördlich und südlich von Daiwil hinzugekommen, für welchen im Zonenplan ebenfalls Freihaltezonen festzulegen sind. Zusätzlich ist im Ortsteil Gettnau der Wildtierkorridor «Zell-Gettnau» (LU 14) im Zonenplan aufzunehmen.
- Weilerzonen: Mit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) 2018 wurden die Weilerzonen gemäss Vorgabe des Bundes den Nicht-Bauzonen zugewiesen (§ 59a PBG). In diesem Zusammenhang haben Kanton und Region die bestehenden Weilerzonen untersucht und nach Weilertypen (A/B/C) kategorisiert. Die Einteilung wurde im Teilrichtplan Weiler 2019 festgelegt. Die Umsetzung in die kommunale Nutzungsplanung wird in der vorliegenden Teilrevision vorgenommen.
- Naturobjekte: Im Zonenplan Willisau sind bisher keine Naturobjekte erfasst, obwohl das Bau- und Zonenreglement (BZR) einen entsprechenden Artikel enthält. Im Auflageverfahren der abgeschlossenen Gesamtrevision wurde dieser Mangel beanstandet und als Aufgabe für die anstehende Teilrevision definiert. Die Naturobjekte im Ortsteil Gettnau wurden überprüft.
- Erfahrungen aus der Praxis: Mit der Gesamtrevision 2019 wurde ein neues System zur Festlegung der Bau- und Nutzungsmasse eingeführt sowie verschiedene Bestimmungen im BZR geschärft. Aus den inzwischen gemachten Erfahrungen in der praktischen Anwendung ergibt sich punktueller Anpassungsbedarf.
Öffentliche Auflage
Die Planunterlagen und der Vorprüfungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 bei der Abteilung Bau und Infrastruktur des Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums der Stadt Willisau, Zehntenplatz 1, Willisau zur Einsicht auf und können auf der Website der Stadt Willisau unter www.willisau.ch eingesehen werden. (pd)
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