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Die KESB bekommen Unterstützung vom Regierungsrat
Mit einer Anpassung des Kindes- und Erwachsenschutzgesetzes willl der Regierungsrat des Kantons Bern die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden entlasten und effizienter machen. Neu sollen Fälle, die nicht zwingend ein interdisziplinäres Gremium erfordern, durch Einzelpersonen entschieden werden. Die Vorlage befindet sich bis Ende April 2015 in der Vernehmlassung.
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