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| Abstimmungen

Die Gemeindeverordnung von Worb soll angepasst werden

Nach über 20 Jahren Geltungsdauer soll die Verfassung der Gemeinde Worb überarbeitet und heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dafür hat der Gemeinderat eine nicht ständige Kommission eingesetzt. Am 3. März kann die Worber Stimmbevölkerung über die Änderung der Verfassung abstimmen.

Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 38 Ja- zu 0 Nein-Stimmen, die Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb zu genehmigen.

Die Stimmberechtigten haben die geltende Verfassung der Einwohnergemeinde Worb am 13. Juni 1999 genehmigt. Nach über 20 Jahren sollen mit einer Änderung die folgenden Anliegen umgesetzt werden:

‒ Für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium wird eine Amtszeitbeschränkung von vier Legislaturen eingeführt. Bisher gab es keine Amtszeitbeschränkung.
‒ Der Grosse Gemeinderat nimmt den Finanzplan in Zukunft nur noch zur Kenntnis. Er genehmigt ihn nicht mehr, weil es sich um ein Planungsinstrument ohne Rechtsverbindlichkeit handelt.
‒ Alle Bestimmungen zum New Public Management werden gestrichen. Als die geltende Verfassung 1999 genehmigt wurde, diskutierte man, verwaltungsintern Führungsinstrumente des New Public Management einzuführen. In den letzten 20 Jahren sind aber keine Umsetzungsschritte erfolgt.
‒ In Zukunft sollen auswärtige Personen Einsitz in eine Kommission nehmen können, wenn die Kommission interkommunale Aufgaben wahrnimmt. Interkommunale Aufgaben sind Aufgaben, die mehrere Gemeinden zusammen erfüllen.

Daneben gibt es einige redaktionelle Anpassungen, die sich aus dem übergeordneten Recht ergeben oder der Klarheit dienen, heisst es in der Abstimmungsbotschaft von der Gemeinde Worb.

Die Änderung soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht rückwirkend für die Wahlen 2024, sondern erst für die Wahlen 2028. (neo1 / Abstimmungsbotschaft)

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