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| Verkehr | Gesellschaft

Behindertengleichstellungsgesetz ist noch lange nicht dort wo es sein sollte

Inclusion Handicap fordert eine Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Denn ab 2024 würden in der Schweiz zum Nachteil von Menschen mit körperlichen Behinderungen gesetzeswidrige Zustände herrschen, beklagt der Dachverband der Behindertenorganisationen.

Die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs (öV) in der Schweiz weise nach wie vor grosse Mängel auf, kritisierte Inclusion Handicap am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Bern. Das 2004 eingesetzte Behindertengleichstellungsgesetz sollte den öV für Menschen mit Handicap innerhalb von 20 Jahren frei zugänglich machen.

Ende 2023, kurz vor Ablauf der gesetzten Frist, würden nach wie vor über 500 Bahnhöfe und zwei Drittel aller Bus- und Tramhaltestellen diesen Forderungen nicht gerecht werden, hiess es. Dementsprechend werde ab dem 1. Januar 2024 vielerorts ein gesetzeswidriger Zustand bestehen. Daher brauche es einen neuen gesellschaftlichen Konsens für die kommenden Jahre.

Fehlende Aufsicht

Im Verkehrsbereich existiere bis heute kein koordiniertes Gesamtkonzept der zuständigen Akteure zur Sicherstellung eines barrierefreien öV, hiess es weiter. ÖV-Unternehmen sowie die Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene seien gefordert.

Vor vier bis fünf Jahren sei im Bereich des Bahnverkehrs Dynamik in die Umsetzung gekommen, allerdings erst nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle Druck auf das Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgeübt habe, schrieb der Dachverband weiter. Beim öffentlichen Nahverkehr sei die Lage noch schlimmer. Gesamtschweizerisch fehle hier ein Gremium, das den Lead übernehme und verbindliche Umsetzungsmassnahmen definiere, beschliesse, koordiniere und kontrolliere.

Neue Massnahmen gefordert

Die gesetzeswidrige Situation sei ein inakzeptabler Zustand, der deutlich zeige, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen nicht die nötige Priorität erhielten, teilte Inclusion Handicap weiter mit. Neue Massnahmen seien im Rahmen einer Revision des Behindertengleichstellungsstellungsgesetzes (BehiG) erforderlich, um den gesetzlichen Ansprüchen von Menschen mit einer körperlichen Behinderung gerecht zu werden.

Inclusion Handicap fordert deshalb eine neue gesetzliche Frist zur BehiG-Umsetzung bis spätestens 2030 mit verbindlichen Zwischenzielen. Im Bereich des Bahnverkehrs soll das BAV die Verantwortung übernehmen, und im Nahverkehr müssten Kantone und Gemeinden stärker in die Pflicht genommen werden. Ausserdem gefährde das BAV mit seinen Sparmassnahmen die Umsetzung des BehiG. Nur wenn der Bundesrat die vorgesehenen Mittel erhöhe, könnte eine solide und zweckgebundene Finanzierung gewährleistet werden.

Inclusion Handicap ist die vereinte Stimme der rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen setzt sich für Inklusion sowie die Respektierung der Rechte und Würde aller handicapierten Menschen ein. (sda)

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