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| Politik

Der Fahrplan für die bernische Kirchengesetzrevision steht

Der Kanton Bern und die Landeskirchen werden ihr Verhältnis auf eine neue Basis stellen, wie es das Kantonsparlament in der Septembersession beschlossen hat. Kernstück der Kirchengesetz-Totalrevision ist, dass die Pfarrpersonen künftig durch die Kirchen angestellt und besoldet werden. Trotzdem wird weiterhin Geld vom Staat zu den Kirchen fliessen. Einerseits, weil der Kanton vor rund 200 Jahren einen Teil der Kirchengüter übernommen und sich im Gegenzug zur Besoldung der Pfarrer verpflichtet hat. Andererseits, weil die Landeskirchen gesellschaftlich relevante Leistungen erbringt. 

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