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Das revidierte EU-Urheberrecht dürfte auch die Schweiz betreffen
Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wird das neue EU-Urheberrecht hierzulande nicht gelten – theoretisch. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass grosse internationale Unternehmen die von der EU verlangten Uploadfilter entwickeln, diese aber nicht für die Schweiz anwenden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Schweiz wie die übrigen EU-Länder behandelt wird.
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