Werbung
Das elektronische Baugesuch erhält noch etwas Zeit bis zum Zwang
Im Kanton Bern sollen Baubewilligungsgesuche künftig nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) unterstützt eine entsprechende Revision des Baugesetzes.
Bereits mit der Baugesetzrevision 2017 wurde die Möglichkeit geschaffen, Baugesuche elektronisch einzureichen. Mit der aktuellen Revision des Baugesetzes will der Regierungsrat nun verbindlich festlegen, dass Baugesuche, alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren sowie die Nutzungspläne künftig elektronisch einzureichen sind.
Die BaK unterstützt eine entsprechende Anpassung der rechtlichen Bestimmungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret. Die Baugesuche sollen künftig über eine kantonale elektronische Plattform «eBau» eingereicht werden. Die Nutzungspläne wurden bereits seit 2015 elektronisch eingereicht, rechtlich massgebend war aber die Papierversion. Neu soll nur noch die elektronische Version über die Plattform «ePlan» eingereicht werden und diese ist rechtsverbindlich. Die BaK ist der Ansicht, dass das Verfahren für das Einreichen eines Baubewilligungsgesuchs vereinfacht wird und ein erster wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens ist.
Damit die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahren erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die Gesuchstellenden, die Baubewilligungsbehörden sowie die Amts- und Fachstellen genügend Zeit haben. Deshalb beantragt die BaK, die Einführung frühestens per 1. Januar 2023 vorzusehen. In dieser Zeit können an den Applikationen eBau und ePlan auch noch Verbesserungen vorgenommen werden und die Nutzenden erhalten mehr Zeit, sich mit den Applikationen vertraut zu machen.
Der Grosse Rat wird die Baugesetzrevision in der Wintersession 2020 beraten. (pd)
Weitere Beiträge zu diesem Thema:
Ab Sommer elektronisch: Die Baueingabe (05.06.19)
Pionierarbeit im Emmental: Projekt e-Bau (12.03.18)
Baugesuche werden digitalisiert (08.01.18)
Werbung
