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| Gesellschaft

Das ändert sich 2026 in der Schweiz – das Wichtigste im Überblick

Mit dem Jahreswechsel treten in der Schweiz zahlreiche Neuerungen in Kraft. Einige davon betreffen den Alltag direkt – vom Strompreis über die Krankenkasse bis hin zu neuen Regeln im Strafrecht. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Gute Nachrichten für Haushalte in der Grundversorgung: Die Strompreise sinken 2026 im Durchschnitt um rund vier Prozent. Für einen typischen Haushalt bedeutet das eine Entlastung von etwa 58 Franken pro Jahr. Grund dafür sind tiefere Energiepreise.

Krankenkassen: Prämien steigen, Impfungen werden günstiger

Weniger erfreulich ist die Entwicklung bei den Krankenkassenprämien. Diese steigen 2026 im Schnitt um 4,4 Prozent. Gleichzeitig gibt es aber auch eine positive Änderung: Die Kosten für einige Standardimpfungen, etwa gegen Diphtherie oder Tetanus, werden neu von der Krankenkasse übernommen – auch dann, wenn die Franchise noch nicht aufgebraucht ist. Ziel ist es, die Impfrate in der Schweiz zu erhöhen.

Stalking ist neu ein Straftatbestand

Ab 2026 wird Stalking in der Schweiz ausdrücklich als Straftat geahndet. Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und damit dessen Lebensgestaltung erheblich einschränkt, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag des Opfers.

Fahrzeugzulassung wird digital

Auch beim Thema Verkehr gibt es Vereinfachungen: Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert. Damit sollen der administrative Aufwand und Behördengänge reduziert werden. Zudem können Fahrzeuge mit einer gültigen EU-Übereinstimmungsbescheinigung einfacher erstmals in der Schweiz zugelassen werden.

Geld zurück aus der Umweltabgabe

Aus der CO₂-Abgabe erhalten die in der Schweiz wohnhaften Personen 2026 erneut Geld zurück. Pro Person werden rund 62 Franken ausbezahlt. Die Rückerstattung erfolgt über die Krankenkassenprämie. Die Einnahmen stammen aus Abgaben auf klimaschädliche Emissionen, etwa von Heizöl- und Erdgasheizungen.

Säule 3a: Verpasste Einzahlungen nachholen

Neu können Einzahlungen in die Säule 3a nachträglich nachgeholt werden. Wer in einem bestimmten Jahr keine oder nur teilweise Beiträge einbezahlt hat, kann dies künftig später tun – und die Einzahlung weiterhin steuerlich abziehen, sofern in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen vorhanden war.

Das Jahr 2026 bringt sowohl Entlastungen als auch Mehrkosten. Sinkende Strompreise und digitale Vereinfachungen stehen steigenden Krankenkassenprämien gegenüber. 

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