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| Gesellschaft

Corona-Schutzmassnahmen in den Berner Gefängnissen

Die Berner Gefängnisse sind zwar ziemlich ausbruchsicher. Das Coronavirus lässt sich von diesen Massnahmen jedoch nicht abhalten. Auch Gefängnisse brauchen deshalb Schutzmassnahmen, damit sich das Virus innerhalb des Gefängnisses nicht ausbreitet. 

"Zur Bekämpfung der Pandemie sind Besuche in den Vollzugseinrichtungen nicht möglich gewesen", erklärt Oliver Aebischer, Kommunikationsleiter vom Amt für Justizvollzug des Kantons Bern. Um dieses Besuchsverbot etwas zu kompensieren, haben die Justigsvollzugsanstalten Videotelefonie eingerichtet. Zudem bekamen die eingewiesenen Personen zusätzliches Guthaben für Telefonate. 

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun einer Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zugestimmt. Ab Donnerstag, 11. März, sind neu wieder Besuche möglich, jedoch unter strikter Einhaltung der Schutzmassnahmen. Die Besuche finden ausschliesslich hinter Trennscheiben statt und es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Ausgangs- und Urlaubssperre für die Insassen gilt weiterhin. 

"Für die eingewiesenen Personen ist es natürlich einschneidend, wenn sie keinen direkten Besuch bekommen. Oder wenn sie urlaubsberechtigt sind, den Urlaub nicht wahrnehmen können, das ist klar.", weiss Oliver Aebischer. Den Insassen und Insassinnen gehe es jedoch so wie der ganzen Bevölkerung, die eingeschränkt ist: "Die meisten der Leute, die bei uns sind, haben Verständnis und melden zurück, dass sie die Massnahmen verstehen.  Aber, wie auch in der restlichen Bevölkerung, hat man langsam genug von den Einschränkungen."

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