Burgdorf soll auch eine Entschädigung für die Zentrumslasten bekommen (Bild: neo1)
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Burgdorf und Langenthal sollen nun ebenfalls pauschal für Zentrumslasten entschädigt werden
Nicht nur Bern, Biel und Thun sollen künftig eine Pauschale für Abgeltung von Zentrumslasten bekommen, sondern auch Langenthal und Burgdorf. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich entsprechend angepasst, nun folgt die Vernehmlassung.
Grössere Gemeinden haben in ihrere Region auch eine Zentrumsfunktion. Das heisst, auch Menschen aus umliegenden Gemeinden nutzen Angebote wie den öffentlichen Verkehr, Strassen oder Sportinfrastruktur. Dadurch steigen auch die Kosten für öffentliche und soziale Sicherheit. Mit dem Finanz- und Lastenausgleich werden daher grössere Gemeinden für ihren Mehraufwand entschädigt. Nun sollen auch Burgdorf und Langenthal für ihre Zentrumslasten pauschal entschädigt werden. Der Regierungsrat hat das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG entsprechend angepasst und nun in die Vernehmlassung geschickt.
Burgdorf und Langenthal sollen aber eine reduzierte Pauschale erhalten, heisst es in einer Mitteilung. So werden ihnen nur 47 Prozent der Kosten als Pauschale rückvergütet, während Biel, Bern und Thun 70 Prozent ihrer Zentrumslasten zurück bekommt. Konkret bedeutet das, dass Langenthal 3,7 Millionen Franken pro Jahr bekommt und Burgdorf 2,8 Millionen Franken.
Für Bern bedeutet das aber, dass die Stadt einen tieferen Abgeltungsbeitrag bekommt und alle Berner Gemeinden müssen pro Kopf einen leicht höheren Beitrag in den Finanz- und Lastenausgleich zahlen.
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