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Bundesgericht bestätigt Überbauung Kirchbühl zum dritten mal
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2019 und zum 3. Mal die Rechtmässigkeit der Überbauung Kirchbühl in Oberdiessbach bestätigt. Die Beschwerdeführenden hatten verlangt, der Bau sei sofort einzustellen und das Urteil der Vorinstanz sei wegen Rechtsfehler aufzuheben.
Das Bundesgericht wies die Anträge als offensichtlich unbegründet ab und übertrug den Beschwerdeführern die Gerichtskosten. Die Bauherrschaft hat unterdessen das Areal fertig erschlossen und die Baufelder für die ersten fünf Wohneinheiten ausgehoben. Nach dem Verkauf werden die Bauarbeiten wieder aufgenommen.
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