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Beschwerde von BirdLife gegen neue Schützenfahrbrücke Münsingen abgewiesen

Ist dies das Ende der Verzögerungen? Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat die Beschwerde von BirdLife gegen die Baubewilligung für den Ersatz der Schützenfahrbrücke bei Münsingen abgewiesen. Der Entscheid ist jedoch nicht nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die bestehende Schützenfahrbrücke in Münsingen ist 140 Jahre alt und hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Der geplante Ersatzneubau erhielt letzten Juli vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung. Dagegen reichte BirdLife Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Naturschutzorganisation befürchtet, dass die Wasservögel die Drähte und Seile der geplanten Brücke zu wenig gut sehen könnten und damit zusammenstossen.

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die Beschwerde letzten Mittwoch abgewiesen, meldet die Gemeinde Münsingen. Gemäss BVD reichen die vorgesehenen Natur- und Tierschutzmassnahmen aus, um die geplante Brücke mit Schrägseilen zu bauen. Zum Schutz der Vögel sind schwarzweisse Bälle als Markierung an den Seilen vorgesehen.

Gemäss dem 36-seitigen Entscheid überwiegen die öffentlichen Interessen am Bau der neuen Brücke am geplanten Standort und in der geplanten Ausführung den entgegenstehenden Interessen des Natur- und Tierschutzes.

Ob nun im Herbst 2023 mit dem Bau der Brücke begonnen werden kann, ist noch offen. Es hängt im Wesentlichen davon ab, ob BirdLife Schweiz den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterziehen wird. Die Naturschutzorganisation wolle nächste Woche einen solchen Schritt prüfen, sagte Christa Glauser, stellvertretende Geschäftsführerin von Birdlife Schweiz, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-sda.

Falls der Rechtsfall weitergezogen wird, muss mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, schreibt die Gemeinde Münsingen. (pd/neo1)

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