Der Grosse Rat vom Kanton Bern diskutiert den Vorstoss im Sommer. (Bild: Keystone / Peter Klaunzer)
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Berner Regierungsrat will die Adressen von Schülerinnen und Schülern schützen
Müssen Schulen die Adressdaten von Kindern besonders schützen – oder soll der Kanton Bern die Regeln lockern? Diese Frage stellte ein Grossrat aus Burgdorf. Der Regierungsrat hat den Vorstoss nun beantwortet.
Die Interpellation stammt vom GLP-Grossrat Michael Ritter aus Burgdorf. Es komme immer wieder vor, dass einzelne Eltern nicht möchten, dass ihre Adresse auf einer Klassenliste steht, die an alle Eltern verteilt wird. Für die Schulen sei das mühsam, da es aufwendig und umständlich sei, einzelne Einträge aus solchen Listen zu löschen.
Deshalb wollte Ritter vom Regierungsrat wissen, ob auch für solche Klassenlisten der Datenschutz gilt, insbesondere dann, wenn die Daten nur innerhalb eines kleinen Kreises weitergegeben werden, also an die Eltern der Kinder einer Klasse. Zudem fragte er, ob das Gesetz allenfalls angepasst werden könnte.
Der Regierungsrat hat den Vorstoss diese Woche beantwortet. Adresslisten seien Personendaten. Aus Sicht des Datenschutzes dürften sie nur weitergegeben werden, wenn alle Betroffenen zustimmen oder wenn eine gesetzliche Grundlage beziehungsweise eine Notwendigkeit bestehe. Beides sei im Schulbeispiel nicht automatisch gegeben.
Der Regierungsrat will das Gesetz deshalb nicht anpassen, der Schutz der Daten sei wichtiger, als den administrativen Aufwand für die Schulen zu reduzieren. Zudem könnten Schulen intern eigene Regelungen treffen. Der Grossrat wird in der Sommersession nochmals über das Anliegen des Burgdorfer Politikers diskutieren.
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