Gläubige in der Berner Dreifaltigkeitskirche. Der Kanton Bern diskutiert darüber, wie er kleine und mittlere Unternehmen von der Kirchensteuer befreien kann. (Archivbild: zvg KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE)
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Berner Kantonsregierung will KMU von Kirchensteuer befreien
Kleinere und mittlere Unternehmen sollen im Kanton Bern von der Kirchensteuer für juristische Personen befreit werden. Die Kirchen befürchten, dass nun ihre Leistungen für die gesamte Bevölkerung finanziell unter Druck geraten.
Anders als natürliche Personen können sich juristische Personen heute im Kanton Bern nicht durch einen Kirchenaustritt von der Kirchensteuer befreien.
Das Thema der Freiwilligkeit von Kirchensteuern für Unternehmen tauchte in den vergangenen Legislaturen immer wieder auf, beispielsweise im Zusammenhang mit andersgläubigen Unternehmerinnen und Unternehmern. Aber auch das politische Engagement der Kirchen, etwa 2020 bei der Konzerninitiative, missfiel namentlich bürgerlichen Kreisen.
Freigrenze für KMU
Aufgrund eines Vorstosses prüfte der Regierungsrat nun in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuern für juristische Personen.
Auf eine vollständige Freiwilligkeit will die Kantonsregierung laut Mitteilung vom Freitag verzichten. Stattdessen soll neu eine steuerliche Freigrenze für Unternehmen mit einem Gewinn unter 700'000 Franken gelten.
Damit würden 97 Prozent der bernischen Unternehmen entlastet, schreibt der Regierungsrat. Die Firmen könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Damit werde die Religionsfreiheit berücksichtigt, hiess es bei der Regierung.
Gewinnstarke Unternehmen müssten jedoch weiterhin Kirchensteuern bezahlen, um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Diese stand bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Jahr 1939 im Vordergrund.
Neun Millionen Franken weniger
Die entstehenden Mindereinnahmen für die Kirchengemeinden schätzt der Regierungsrat auf rund 9 Millionen Franken pro Jahr. Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen durchschnittlich 42 Millionen Franken pro Jahr. In den meisten Kirchgemeinden entspricht dies bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags.
Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern haben am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung erleichtert darauf reagiert, dass die Kirchensteuern für juristische Personen nicht vollständig abgeschafft werden.
Der Einführung einer Freigrenze für kleinere und mittlere Unternehmen stehen sie "skeptisch gegenüber", wie die Kirchen in ihrer Mitteilung schreiben. Dies hätte "spürbare bis einschneidende Mindereinnahmen zur Folge".
Landregionen besonders betroffen
Die Mindereinnahmen beeinträchtigten die Fähigkeit der Kirchgemeinden, Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung im bisherigen Umfang zu erbringen, hiess es in der Mitteilung der Kirchen.
Namentlich in ländlichen Gebieten übernähmen viele Kirchgemeinden Aufgaben für die gesamte Bevölkerung. So böten sie Begegnungsorte, unterstützten Menschen in besonderen Lebenslagen oder sicherten mit vielen Freiwilligen eine hohe Lebensqualität vor Ort.
Eine Schwächung dieser Strukturen würde gemäss Mitteilung just jene Gebiete treffen, die bereits unter einem Rückgang öffentlicher Aufgaben litten. Dazu komme, dass die Kirchgemeinden vor Ort auch weniger investieren könnten, was dann wiederum zu Lasten des örtlichen Gewerbes gehe.
Der Grosse Rat wird den Bericht in der Frühlingssession beraten. Zu den Landeskirchen im Kanton Bern gehören die reformierte, die katholische und die christkatholische Kirche. (sda)
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