Auch bei Ständeratswahlen soll im Kanton Bern nur noch in den zweiten Wahlgang dürfen, wer im ersten über 3% der gültigen Stimmen erhalten hat (Bild: Wikipedia).
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Berner Grosser Rat debattiert über 3%-Hürde für zweite Wahlgänge
Heute startet die Novembersession des Berner Grossen Rates. Die Grossräte behandeln rund 100 Geschäfte. Eines davon betrifft die Drei-Prozent-Hürde für zweite Wahlgänge bei Majorzwahlen. Damit soll verhindert werden, dass künftig chancenlose Aussenseiter einen kostspieligen zweiten Urnengang erzwingen können. Nur wer beim ersten Wahlgang mehr als drei Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat, darf im Rennen verbleiben. Die zweite Lesung der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte ist nur noch Formsache. Das Parlament hatte sich in der ersten Lesung diskussionslos hinter die Revision gestellt. Sie soll am 1. Juli 2019 in Kraft treten und für alle Majorzwahlen im Kanton Bern gelten: Für Ständerats-, Regierungs- und Regierungsstatthalterwahlen. (neo1/sda).
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