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Bern schickt neues Kirchengesetz in Vernehmlassung
Der Kanton Bern will auch in Zukunft die Landeskirchen finanziell unterstützen. Aber er will den Kirchen auch mehr Autonomie geben. Das heisst, wenn das neue Gesetz in Kraft ist, können die Kirchen ihre Pfarrpersonen selbst einstellen, sie sind keine Kantonsangestellte mehr. Das Gesetz geht jetzt bis am 19. Dezember in die Vernehmlassung.
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