Werbung
Bern: Faire Löhne für KITA-Angestellte gefordert
Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) beantragt eine Ergänzung im neuen Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG). Demnach soll der Kanton auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in Kitas und bei anderen sozialen Leistungserbringern achten. Zudem will die Kommission sich in naher Zukunft vertieft mit neuen Angeboten im Alters- und Pflegebereich auseinandersetzen.
Die GSoK hat die Geschäfte für die Frühlingssession vorberaten. Während der ersten Lesung des SLG in der vergangenen Herbstsession hatte die Kommission diverse Überprüfungsaufträge in Form von Rückweisungsanträgen entgegengenommen. Bei der Vorberatung für die zweite Lesung hat sie sich gegen einen verbindlicheren Einbezug der Gemeinden bei der Entscheidung für ein einheitliches Fallführungssystem ausgesprochen. Hingegen beantragt die GSoK eine Ergänzung, wonach der Kanton bei sozialen Leistungserbringern – wie etwa Kitas – darauf achtet, dass die Gesamtarbeitsverträge oder orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Ausserdem sollen zugelassene Kindertagesstätten auch im Gutscheinsystem weiterhin Ausbildungsbeiträge für die Sicherung des beruflichen Nachwuchses erhalten können. Die definitive Einführung der Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung, eines der Kernelemente des neuen Gesetzes, war in der Kommission nach wie vor unbestritten. Sie empfiehlt dem Grossen Rat das neue Gesetz mit den beantragten Änderungen einstimmig zur Annahme. (pd)
Werbung
