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Bern: Anklage wegen verbotener Pornografie
Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat Anklage gegen einen 55-jährigen Mann wegen verbotener Pornografie erhoben. Er ist geständig. Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat beim Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) Anklage gegen einen 55-jährigen Mann wegen verbotener Pornografie erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, sich zwischen Februar und Juni 2013 Pornografie, welche sexuelle Handlungen mit Kindern, insbesondere auch Kleinkindern, und Tieren zum Inhalt hat, aus einem einschlägigen Netzwerk im Internet beschafft zu haben. Es handelt sich um Bild- sowie Filmdateien. Diese soll er anschliessend auf eigenen Datenträgern gespeichert und sie weiteren Usern dieses Netzwerks zur Verfügung gestellt haben. Der Beschuldigte ist geständig. Der Beschuldigte geriet im Rahmen einer verdeckten Ermittlung der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) im genannten Netzwerk in Verdacht. Nach einer Anzeige der KOBIK leitete die Kantonspolizei Bern im Juni 2013 wegen Verdachts auf Pornografie (Art. 197 StGB) umfangreiche Ermittlungen ein, in deren Rahmen auch Hausdurchsuchungen stattfanden. In der Folge wertete die Kantonspolizei Bern während mehreren Monaten eine grosse Anzahl an Daten aus, wodurch sich der Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten erhärten liess. (pkb)
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