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| Politik

Belp muss die Steuern erhöhen

Der Gemeinderat von Belp hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. November 2021 den Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2026 verabschiedet. Aufgrund der geplanten hohen Investitionen für die Erneuerung und Erweiterung der Schulanlagen von voraussichtlich 70 – 100 Millionen Franken ist eine Steuererhöhung unumgänglich, heisst es in einer Mitteilung. Der Gemeinderat plant ab 2023 einen Anstieg der Steueranlage um einen Zehntel auf 1,44 Einheiten.

Belp befindet sich aktuell zwar in einer guten finanziellen Ausgangslage. Der Bilanzüberschuss und die finanzpolitischen Reserven betragen zusammen rund 20 Millionen Franken, was 10 Steuerzehnteln entspricht. "Auch wenn es im Moment gut aussieht, es geht um die Verschuldung. Wir müssen die Steuern erhöhen", erklärt der Gemeindepräsident Benjamin Marti im Interview mit neo1. 

Bis 2030 stehen in Belp hohe Investitionen an, in erster Linie für die Erneuerung und die Erweiterung des Schulraums, beziehungsweise die Behebung der Naphthalin-Problematik in der Schulanlage Mühlematt. Derzeit wird dafür mit Ausgaben von 70 – 100 Millionen Franken gerechnet, was voraussichtlich jährliche Kapitalkosten in der Höhe von 2,5 Steuerzehnteln auslösen wird. "Die Ausgaben sind zwingend. Man kann nicht wirklich darüber diskutieren ob diese nötig oder möglich sind. Mit den jetzigen Steuern kommen wir nicht durch", so Benjamin Marti weiter.

Der Gemeinderat sieht deshalb im Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2026 vor, die Steueranlage ab 2023 vorerst um einen Steuerzehntel auf 1,44 Einheiten anzuheben. Nebst den höheren Steuereinnahmen prüft der Gemeinderat zudem laufend Massnahmen, den Cashflow der Gemeinde zu erhöhen. Wenn darauf verzichtet würde, bedeutet dies schlussendlich auch ein Abbau bei bestehenden Leistungen der Gemeinde, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Belp weiter.

Nur aufwandseitige Einsparungen würden voraussichtlich nicht ausreichen. Laut den kantonalen Empfehlungen und nach Rücksprache mit Finanzinstituten hat der Gemeinderat eine Schuldenobergrenze für die Gemeinde von 65 Millionen Franken definiert. Das heisst die Verschuldung darf in den nächsten Jahren noch um maximal rund 40 Millionen Franken zunehmen. Damit wird die Projektefinanzierung nicht zulasten der kommenden Generationen verschoben.

Schlussendlich muss Belp wohl auch die geplanten Schulrauminvestitionen reduzieren und allenfalls aufsplitten. Wie die erforderlichen Beschlüsse über die Verpflichtungskredite der Schulraumplanung, welche aufgrund ihrer Höhe an der Urne durch die Bevölkerung erfolgen werden, muss auch eine Steuererhöhung letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Budget genehmigt werden. (neo1 / pd)

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