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| Abstimmungen

Bei der OECD-Mindeststeuer gibt der Verteilschlüssel zu reden

Am 18. Juni entscheidet das Stimmvolk über Steuern auf Konzerngewinne. Es geht um Steuergerechtigkeit, Standortattraktivität und um die Verteilung zusätzlicher Einnahmen. Der Impuls kam von aussen, von den G20-Staaten und der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sie möchte in 138 Ländern durchsetzen, dass Grosskonzerne mit 15 Prozent besteuert werden. Ziel ist eine weltweite Steuergerechtigkeit – wenn auch auf relativ tiefem Niveau. Betroffen sind Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro.

Bisher ist es möglich, dass multinational operierende Konzerne ihre Einkünfte durch legale Gewinnverschiebungen in Steueroasen tief oder gar nicht besteuern müssen. Mit der Mindeststeuer will die OECD zudem den internationalen Steuerwettbewerb bekämpfen. Dieser ist in den letzten Jahrzehnten aus dem Ruder gelaufen. Einzelne Steueroasen und viele global tätige Konzerne haben davon profitiert.

Um die OECD-Mindeststeuer einzuführen, muss das Mitgliedsland Schweiz seine Verfassung anpassen, darum haben die Stimmberechtigten das letzte Wort.

Das sagen die Befürworter:innen
Bundesrat, Parlament und die Kantone machen sich für die Vorlage stark. Hauptargument der Befürworter: Die Anpassung ist im Kern unumgänglich, darum soll zumindest das Steuersubstrat im Inland bleiben. Denn wenn sich die Schweiz nicht in dieses OECD-Regelwerk einfügt, dürfen andere Länder die Besteuerung vornehmen, indem sie die Differenz zu den 15 Prozent als Steuer abschöpfen. Damit würde Steuergeld ins Ausland abfliessen, so das Argument.

Schätzungen des Finanzdepartements beziffern das durch diese Reform zusätzlich generierte Steuersubstrat auf 1 bis 2,5 Milliarden. Eine von den Sozialdemokraten in Auftrag gegebene Studie kommt auf 1,6 Milliarden Franken.

Der Verteilschlüssel gibt zu reden
In Grundzügen waren sich bei der Ausgestaltung der Vorlage im Parlament alle Parteien einig: Man wollte die OECD-Vorgabe erfüllen. Die Diskussion entbrannte um den Verteilschlüssel für die zusätzlichen Einnahmen. Sollten jene Kantone profitieren, in denen die Firmen ihre Gewinne versteuern? Oder sollte ein grösserer Teil in die Bundeskasse fliessen, um damit Ausgaben für die Allgemeinheit zu finanzieren?

Die Vorlage, die jetzt zur Abstimmung kommt, lässt den Kantonen 75% der zusätzlichen Steuereinnahmen. Die restlichen 25% gehen an den Bund. Es werden vor allem jene Kantone profitieren, welche die steuernden Grossfirmen beherbergen. Auf diese Art – so die Idee – können diese Wirtschaftskantone, wenn ihr Standortvorteil ausnivelliert wird, anderweitig an ihrer Attraktivität arbeiten. Sie könnten also damit etwa andere Steuern senken, Bauland billiger zur Verfügung stellen oder in Infrastruktur, beziehungsweise Innovationsförderung investieren.

Die Berner Finanzdirektorin Astrid Bärtschi sagt, dass ihr Kanton sich auch eine andere Verteilung hätte vorstellen können. "Der Kanton Bern hat sich ursprünglich in der Vernehmlassung für einen anderen Verteilschlüssel ausgesprochen. Wir hätten gerne den Grossteil der Mehreinnahmen beim Bund gesehen. Ich kann den Gedanken im Grundsatz nachvollziehen: Es ist im Interesse aller, wenn diese Firmen in der Schweiz bleiben und ihre Gewinne weiter hier versteuern. Allerdings hätte man das wahrscheinlich auch mit einem kleineren Anteil für die Kantone bewerkstelligen können." Es sei für die Schweiz nämlich wichtig, dass das Gleichgewicht zwischen den Kantonen nicht verloren gehe.

Die Gegner kritisieren den Verteilschlüssel ebenfalls
Für die Sozialdemokratische Partei der Schweiz ist dieser Verteilschlüssel der Grund, warum sie die Nein-Parole beschlossen hat. Eine Konsequenz aus dieser Rückvergütung ist: Die Firmenmagnete Zug und Basel, beides wirtschaftliche Zugpferde, würden 40% des gesamten Kantons-Kuchens einstreichen.

Für die Linke bildet dieses Modell die Grundlage einer weiteren Verschärfung des inländischen – interkantonalen – Steuerwettbewerbs. Das Geld sollte darum besser zum Bund fliessen und in Infrastrukturen investiert werden, beziehungsweise den Menschen zukommen, so das Argument. Aus demselben Grund beschlossen die Grünen Stimmfreigabe.

Was passiert bei einem Nein?
Darüber herrscht Einigkeit: Die Schweiz würde sich schwerwiegende Nachteile einhandeln. Ein Nein bedeutet also nicht ein grundsätzlicher Abbruch des Vorhabens Mindeststeuer. Viel eher würde das Parlament dann im Eilverfahren eine neue Vorlage mit einem angepassten Verteilschlüssel ausarbeiten müssen.

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