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Auch die Gemeinde stellt sich hinter das Bundesgericht
Der Gemeinderat von Heimiswil hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die
Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes im baupolizeilichen Verfahren
Storenkonstruktion Luegarena fristgerecht bis 17. Oktober 2018 zu erfolgen hat.
Gleichzeitig soll im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision eine Spezialzone
geschaffen werden, welche dem Landgasthof Lueg künftig eine massvolle Erweiterung
ermöglicht.
2013 holte die Moser + Partner AG, Ittigen eine Baubewilligung für den Bau eines
Schwingplatzes mit Tribüne ein. Nach der Fertigstellung des Bauwerks stellte die
Baupolizeibehörde der Gemeinde Heimiswil fest, dass die erteilte Baubewilligung überschritten
wurde und verlangte von der Bauherrin ein Projektänderungsgesuch. Da sich der Landgasthof
Lueg in der Landwirtschaftszone befindet, wird die Zonenkonformität eines Projekts nicht durch
die Gemeinde selbst, sondern durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR des
Kantons Bern beurteilt. Im konkreten Fall beurteilte es die eingereichten
Projektänderungsunterlagen als nicht zonenkonform und daher das Projekt als nicht
bewilligungsfähig.
Nach längeren Abklärungen erteilte die Baupolizeibehörde 2016 den
Bauabschlag und verfügt die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Diese umfasst
nur die in den ursprünglichen Baubewilligungsplänen nicht enthaltene Metallkonstruktion für die
Storen-Überdachung. Der Schwingplatz und die Tribüne selbst sind gemäss gültiger
Baubewilligung ausgeführt und nicht von der Wiederherstellungsverfügung betroffen. Die Moser
+ Partner AG reichte gegen die Wiederherstellung Beschwerde ein und unterlag mit dem
Anliegen auf allen Instanzen. Im April 2018 wies das Bundesgericht die Beschwerde
letztinstanzlich ab und stützte damit die Verfügung der Gemeinde. Damit ist die
Wiederherstellungsverfügung vom Juni 2016 in Rechtskraft erwachsen und muss per 17.
Oktober 2018 umgesetzt werden.
Der Besitzer des Landgasthofs Lueg ist im Sommer 2018 an die Gemeinde herangetreten, um
über den Umfang und die Modalitäten der Wiederherstellung, sowie eine allfällige
Zonenplanänderung zu verhandeln. Eine Delegation des Gemeinderates, sowie der Ortsplaner
der Gemeinde Heimiswil führten mehrere Gespräche mit dem Bauherrn und seinen Vertretern.
Der Gemeinderat hat in mehreren Sitzungen eine Interessenabwägung vorgenommen.
Einerseits ist der Landgasthof Lueg ein touristisches Ausflugsziel mit überregionaler Bekanntheit
und ein Aushängeschild für die Gemeinde Heimiswil. Für eine ländliche Gemeinde mit
bescheidenem Entwicklungspotential sind Gewerbebetriebe, welche Arbeitsplätze und
Wertschöpfung innerhalb der Gemeinde schaffen, äusserst wichtig. Der Gemeinderat anerkennt
die Initiative und das grosse Engagement des Luegbesitzers ausdrücklich und ist sich bewusst,
dass er mit dem Bau der Luegarena auch eine grosse finanzielle Verpflichtung eingegangen ist.
Andererseits müssen Gesetze und Reglemente beachtet und rechtsstaatlich korrekt
entstandene Entscheide auch respektiert und umgesetzt werden. Hier geht es um den
Grundsatz „gleiches Recht für alle“. Illegal erstellte Bauten können und dürfen von der Behörde
nicht geduldet werden. Als gewählte Bürgervertreter ist die Behörde dazu verpflichtet sich an die
geltenden Gesetze zu halten. Nach reiflicher Beratung ist der Gemeinderat zur Schluss
gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen
Zustandes auf der Lueg höher zu gewichten ist als die Vermeidung eines allfälligen finanziellen
Schadens. Ein Bundesgerichtsurteil kann und darf durch die Gemeindebehörde nicht in Frage
gestellt oder gar umgangen werden. Daher sieht der Gemeinderat gar keine Alternativen zur
fristgerechten Umsetzung der Wiederherstellungsverfügung bis zum 17. Oktober 2018. Falls die
Bauherrschaft die Frist ungenutzt verstreichen lässt, sieht sich die Gemeinde dazu gezwungen
die Wiederherstellung mittels Ersatzvornahme zu vollstrecken.
Die Anliegen des Luegbesitzers hinsichtlich der Schaffung einer Spezialzone Lueg hat der
Gemeinderat entgegengenommen und in die laufende Ortsplanungsrevision aufgenommen. Mit
einer massvollen Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten soll die Zukunft des Landgasthofes
Lueg gesichert werden. Über das Mass der künftigen Nutzung herrscht jedoch zwischen
Behörde und Luegbesitzer noch keine Einigkeit. Hierfür sind weitere Gespräche vorgesehen.
Die revidierte Ortsplanung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr der Bevölkerung zur
Mitwirkung unterbreitet und wird frühestens per 1.1.2020 in Kraft treten.
Der Gemeinderat stellt sich klar hinter den Landgasthof Lueg und ist gewillt gemeinsam mit dem
Besitzer nach Lösungen zu suchen, die einen rentablen Betrieb der Lueg ermöglichen. (pd)
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