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Asylwesen LU: Gemeindeverteilung per Ende 2016 aufgehoben
Die Gemeindeverteilung, welche die Luzerner Gemeinden zur Aufnahme von Personen aus dem Asylbereich verpflichtet, wird per Ende 2016 aufgehoben. Ein Grund dafür ist die deutlich ruhigere Lage im Asylwesen. Zudem bestehen mittlerweile ausreichend Plätze in den kantonalen Asylzentren. Der Kanton behält sich aber vor, die Gemeindeverteilung bei einem markanten Anstieg der Asylgesuche erneut auszulösen.
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