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Anpassung der Mehrwertsteuer bewirkt einen Zusatzaufwand
Auf den 1. Januar verändert sich nicht nur das Kalenderjahr, sondern auch der Normalsatz der Mehrwertsteuer. Ab dem neuen Jahr werden nicht mehr 8% Mehrwertsteuer eingezogen, sondern nur noch 7,7%. Die Senkung der Steuer kam durch die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge zu Stande. Für regionale Unternehmen bedeutet der neue Normalsatz auch einen grossen administrativen Mehraufwand.
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