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| Gesellschaft

"Ambulant vor Stationär": Umstrittene Liste für die Spitäler

Der Kanton Luzern will Gesundheitskosten eindämmen, indem unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermieden werden. Per 1. Juli 2017 wird deshalb eine Liste mit Behandlungen eingeführt, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Bei den Spitälern, auch im Kanton Bern, führt diese Liste zu Unverständnis. Verlangt wird vielmehr, dass ambulante und stationäre Behandlungen gleich entschädigt werden. Heute verdient ein Spital an einer ambulanten Behandlung deutlich weniger als bei einer stationären. 

Die Liste mit den Behandlungen, die stationär behandelt werden sollten:

Herzkatheteruntersuchung

Karpaltunneloperation

Operation grauer Star

Herzschrittmacher

Krampfaderoperation

Eingriffe an Blutgefässen

Hämorrhoiden

Leistenbruchoperation

Eingriffe am Gebärmutterhals

Kniespiegelung

Eingriffe am Kniemeniskus

Nierensteinzertümmerung

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