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Abstimmung zur Konzernverantwortungs-Initiative

Sowohl Befürworter als auch Gegner der Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", kurz Konzernverantwortungs-Initiative, sind sich einig, dass Handlungsbedarf besteht, wenn es darum geht, wie Schweizer Unternehmungen und ihre Tochterfirmen im Ausland handeln. 

Deshalb wird es nach der Abstimmung am 29. November in jedem Fall eine Änderung geben - sei es mit Annahme der Initiative oder des indirekten Gegenvorschlags der Eidgenössischen Räte. Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, mit dem Verstösse von Schweizer Konzernen und den von ihnen abhänigen Unternehmen im Ausland gegen intenational anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards geahndet werden können. Das ist unbestritten und der Gegenvorschlag wird bei Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft treten. Umstritten ist jedoch, wie weit die Pflichten gehen sollen, die den Unternehmen auferlegt werden - beispielsweise bei wem die Beweispflicht liegt, dass keine Verstösse gegen die Regeln begangen werden. Das Prinzip der Freiwillligkeit tauge im internationalen Rahmen nicht, argumentieren die Befürworter der Initiative und versprechen, KMUs seien von der Initiative ausgenomen. Der Gegenvorschlag werde die Ziele mit weniger Aufwand erreichen und die Initiative schade dem Wirtschaftsstandort Schweiz, heisst es von den Gegnern. 

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