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Abstimmung über die Teilrevision des Jagdgesetzes
Am 27. September kommt die Teilrevision des Jagdgesetzes zur Abstimmung. Natur- und Umweltverbände haben gegen das Gesetz das Referendum ergriffen. Es geht im Wesentlichen um eine Umverteilung der Kompetenzen.
Der Bundesrat soll neu die Kompetenz erhalten, die Liste von geschützten Tierarten, welche unter Umständen trotzdem zur Regulierung abgeschossen werden dürfen, ohne Mitsprache des Parlaments zu ergänzen. Die Kantone ihrerseits erhalten mit dem neuen Gesetz die Entscheidungsgewalt darüber, wann regulierend eingegriffen werden kann oder einzelne Tiere abgeschossen werden dürfen. Denn am Ursprung des Gesetzes stand eine Motion aus dem Kanton Graubünden, in dem einige Wolfsrudel leben. Es ging dem Motionär Ständerat Stefan Engler darum, dass Kantone, welche direkter vom Wolf betroffen sind als andere, nicht mehr jedes Mal beim Bund um eine Abschussbewilligung bitten müssen. Natur- und Umweltverbände nennen das neue Gesetz ein Abschussgesetz; sie befürchten, dass geschützte Tiere vorsorglich geschossen werden, ohne dass sie jemals Schaden angerichtet haben. Dagegen verweisen die Befürworter des Gesetzes darauf, dass neu auch Dinge geregelt werden, welche den Tierschutz stärken. Diese treten gegenüber der Artenschutzfrage jedoch in den Hintergrund.
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