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Abfallgebühren sanieren die Kugelfänge im Kanton Bern
Im Kanton Bern gibt es noch etwa 450 Schiessanlagen, die von den Altlasten Blei und Antimon befreit werden müssen. Die Kosten dafür werden auf 100 Millionen Franken geschätzt, davon trägt der Bund etwa 30 Millionen. Den Rest an die Verursacher abzuwälzen erwies sich als schwierig - die Schützenvereine haben nicht genug Geld. Zuerst wollte der Regierungsrat die Sanierung mit einer Abgabe auf jedem Schuss mit Ordonnanzmunition finanzieren. Doch die Schützen hätten ihre Munition dann einfach in anderen Kantonen gekauft. Eine Regelung auf Bundesebene kam nicht zustande.
Deshalb kam der Regierungsrat auf die Idee, das Geld durch eine Erhöhung der Abfallgebühr aufzutreiben. Für Haushalte und Unternehmen seien die Zusatzkosten marginal, warb Blaise Kropf (Grüne) als Kommissionssprecher für die Vorlage. Ein Privathaushalt, der einen 35-Liter-Kehrichtsack pro Woche fülle, habe Mehrkosten von 1.30 Franken pro Jahr. "Das entspricht bloss einem Drittel Tasse Kaffee pro Jahr."
Der Regierungsrat habe "eine pragmatische Lösung mit viel Augenmass" vorgelegt, betonte Kropf. Der Weg über die Abfallgebühr sei auch gar nicht neu: Bereits seien 73 Schiessanlagen mit Mitteln aus dem Abfallfonds saniert worden. Widerstand leisteten einzelne Abgeordnete von FDP, Grünen und SP. Sie störten sich daran, dass das Verursacherprinzip nicht zur Geltung komme. Adrian Haas (FDP) wollte, dass der Kanton die ungedeckten Kosten über den ordentlichen, steuerfinanzierten Haushalt trägt. Schliesslich hätten Industrie und Gewerbe nichts mit den Altlasten zu tun, die privaten Verursacher von Siedlungsabfällen ebenso wenig. Daphné Rüfenacht (Grüne) schlug ratenweise Rückzahlungsmodelle für die Schützenvereine vor. Auch Patric Bhend (SP) wollte den Regierungsrat verpflichten, eine Lösung gemäss Verursacherprinzip zu finden. Alle drei Anträge blieben chancenlos. Der Vorschlag der Regierung sei der einzige realistische Weg, die Altlasten in den nächsten Jahrzehnten endlich zu beseitigen, tönte es aus allen Fraktionen. Leider führe kein Weg daran vorbei, dass die Öffentlichkeit die Zeche zahle, auch wenn das dem Verursacherprinzip widerspreche.
Der Grosse Rat beriet das revidierte Abfallgesetz am Mittwoch in einer einzigen Lesung. Dabei beschloss er auch eine Gesetzesbestimmung, die den Anspruch auf Bundesgelder bei wenig genutzten Schiessanlagen ohne Kugelfang sicherstellt. Ohne die Gesetzesänderung drohte der Anspruch zu verwirken.
In der Schlussabstimmung genehmigte der Rat die Gesetzesrevision mit 137 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
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