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Ab dem 1. März können Baugesuche nur noch online eingereicht werden

In zwei Wochen ist es soweit, ab dann können Baugesuche im Kanton Bern nur noch online über die Plattform eBau eingereicht werden. Die Stadt Burgdorf erinnert daran, dass damit die Eingabe in Papierform vorbei ist. Dafür können neu auch die Unterlagen von Baugesuchen während der Einsprachefrist online angeschaut werden. Der Gang auf die Gemeinde entfällt so.

Bisher mussten Baugesuchsdossiers jeweils in mehrfacher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht werden. Der Papierberg sei riesig gewesen, erzählt der Leiter des Burgdorfer Bauinspektorats, Michael Jermini. Sie hätten jeweils ganze Kisten Papier an den Kanton zur Prüfung schicken müssen. Mit der Onlineplattform eBau werde sich das nun vereinfachen. Die Bauherrschaft kann und muss in Zukunft alle Dokumente online einreichen. Nur noch zwei Dokumente werden mit Unterschrift schriftlich gefordert.

Mit der neuen Onlineplattform können in Zukunft auch die Dokumente von Baugesuchen während der Einsprachefrist online angesehen werden. Das erleichtert den Zugang, weil der Gang auf die Gemeinde entfällt.

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