(Foto: Bundesamt für Zivildienst ZIVI)
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30 Jahre Zivildienst: Ein kleiner, aber wichtiger Beitrag
Hilfe beim Heuen, Wanderwege instand halten, Lehrpersonen im Unterricht unterstützen oder älteren Menschen im Altersheim ein offenes Ohr schenken: Die Einsatzbereiche von Zivildienstleistenden sind vielfältig. Seit 30 Jahren gibt es in der Schweiz die Möglichkeit, aus Gewissensgründen einen zivilen Ersatzdienst statt Militärdienst zu leisten.
Die Bereiche, in denen Zivildienstleistende eingesetzt werden, hätten sich in den vergangenen 30 Jahren kaum verändert, sagt Christoph Hartmann, Direktor des Bundesamts für Zivildienst: "Es geht vor allem um Gesundheit und Soziales sowie um Umwelt und Natur." Dazu gehören Einsätze in der Landwirtschaft, in Schulen oder Spitälern. Inzwischen können Zivildienstleistende auch in Museen mithelfen, beispielsweise bei der Aufarbeitung und dem Schutz von Sammlungen.
Für Hartmann leisten sie damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft: "Ich sage gerne: Es ist ein kleiner, aber sehr feiner und wichtiger Beitrag." Teilweise würden Zivildienstleistende auch Aufgaben übernehmen, für die sonst zu wenig Personal oder Geld vorhanden wäre. Hartmann erzählt von Gesprächen mit Altersheimleitungen: "Wenn sie keine Zivis mehr haben, können sie den Bewohnerinnen und Bewohnern zwischen dem Frühstück und dem Mittagessen keinen Tee mehr ausschenken, weil sie zu wenig Personal haben."
Zivildienst ist nicht Zivilschutz
Nicht zu verwechseln ist der Zivildienst mit dem Zivilschutz. Der Zivildienst ist für Männer gedacht, die grundsätzlich militärdiensttauglich sind, den Dienst mit der Waffe aber nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. "Der Zivildienst ist eigentlich die Lösung für das Problem der Militärdienstverweigerer", erklärt Hartmann. Beim Zivilschutz sei die Ausgangslage eine andere: "Dort sind es Leute, die zwar Dienst leisten können, aber nicht im ganzen Umfang, wie das im Militär nötig wäre." Zudem ist der Zivilschutz Sache der Kantone, während Militär und Zivildienst in der Zuständigkeit des Bundes liegen.
Ein langer Weg bis zum Zivildienst
Bis die Schweiz einen zivilen Ersatzdienst einführte, war es ein langer Weg. In den 1970er- und 1980er-Jahren lehnte das Stimmvolk entsprechende Vorlagen ab. Erst am 17. Mai 1992 stimmten 82,5 Prozent der Stimmberechtigten einer Verfassungsänderung zu, die einen zivilen Ersatzdienst ermöglichte. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Oktober 1996 in Kraft.
Heute entscheiden sich immer mehr Männer für den Zivildienst statt für den Dienst in der Armee. Das stelle die Politik vor Herausforderungen, sagt Hartmann: "Es braucht auch Leute, die in die Armee gehen. Darum müssen wir Lösungen finden. Wie setzen wir die Leute richtig ein und auf die verschiedenen Arten? Gute Lösungen haben wir bis jetzt aber noch nicht gefunden."
Auch die Politik hat auf diese Entwicklung reagiert. Am 14. Juni 2026 hat das Stimmvolk eine Revision des Zivildienstgesetzes angenommen. Mit verschärften Zulassungsbedingungen will der Bundesrat die Bestände der Armee stärken. Die Änderungen sollen voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft treten. Für Hartmann geht es dabei nicht nur um die Anzahl Zivildienstleistender: "Man wollte einfach auch klar zeigen, dass der Zivildienst nur eine Ersatzlösung ist, eine Ausnahmelösung."
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