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0,5 Promille soll auch für Feuerwehrleute gelten
In Zukunft soll die 0,5-Promillegrenze auch für Fahrer der Milizfeuerwehren gelten, das schlägt der Bund vor. Feuerwehrleute, die keinen Dienst haben, aber unerwartet zu einem Rettungseinsatz müssen, sollen auch nach einem Glas Wein oder Bier noch einsatzfähig sein - so wie das auch für die Autofahrer gilt. Die Feuerwehren begrüssen diesen Vorschlag, die aktuelle Regelung sei eigentlich fast nicht umsetzbar.
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