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Vechigen: Ein Fussweg sorgt für Diskussionen

Die Gemeinde Vechigen will einen Fussweg zwischen zwei Quartieren aufeben. Heisst: Die Gemeinde will den Weg nicht mehr unterhalten, weil das öffentliche Interesse an diesem Weg nicht mehr gegeben sei. Das sehen Anwohnende allerdings anders. Die Petition, die in Vechigen läuft, könne aber rechtlich gesehen gar nichts ausrichten, stellt die Gemeinde klar. Die Anwohnenden zweifeln dieses Verfahren an.

An der letzten Gemeindeversammlung ging es in Vechigen um den Fussweg zwischen den beiden Quartieren Ausserhaus und Moosgasse. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass dieser Weg nicht mehr aufrecht erhalten wird. Unter anderem auch, weil es parallel zu dem Weg einen neuen beleuchteten und behindertengerechten Fussweg gibt, so Gemeindepräsidentin Sybille Schwegler-Messerli  im Interview mit neo1. "Regelmässig überprüft die Gemeinde, ob die Wege noch im öffentlichen Interesse sind, so dass wir diese noch unterhalten. Die Bezeichnung 'öffentlicher Weg' bedeutet, dass die Gemeinde bei denen den Unterhalt macht." Die Anwohnenden sehen dies aber nicht so. Es bestehe sehr wohl Interesse an dem Weg, so einer der Anwohnern, Peter Siegenthaler im Interview mit neo1: "Ich hatte immer wieder Kontakt mit diversen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Ich habe gespürt, dass es Interesse gibt an diesem Weg. Es ist ein Spazierweg, auf dem man eine sehr schöne Aussicht in die Berner Alpen hat." Dieser Weg sei attraktiv und solle darum bleiben. 

Das offizielle Verfahren

Wenn ein Weg nicht mehr in der Verantwortung der Gemeinde sein soll, braucht es eine Baubewilligung. Im Rahmen dieser gab es Einsprachen, das Regierungsstatthalteramt habe aber entschieden, dass die Gemeinde Recht hat und das öffentliche Interesse an dem Weg nicht gegeben ist. Gegen das habe ein Anwohner aber Beschwerde eingereicht und das Verfahren würde im Moment laufen, so Sybille Schwegler-Messerli.  Ob am Schluss die Gemeinde weiterhin zu dem Weg schauen muss oder nicht, entscheidet also eine höhere Instanz. Dieser Entscheid steht noch aus. 

Die laufende Petition

Weiter läuft in Vechigen aber auch eine Petition, damit der Weg in der Verantwortung der Gemeinde bleibt. Was diese betrifft, hat der Gemeinderat in einer Medienmitteilung klar gestellt: Rechtlich gesehen kann die Bevölkerung mit einer Petition nicht viel bewirken: "Die Gemeindeversammlung kann nur über die Geschäfte beschliessen, die nach Organisationsreglement aufgelistet sind. Ob ein Weg ein öffentliches Interesse hat oder nicht, ist nicht ein Geschäft der Gemeindeversammlung. Das ist nicht ein 'nicht wollen' sondern reglementarisch gesehen ein 'nicht dürfen'", stellt Sybille Schwegler-Messerli klar. Der Gemeinderat von Vechigen wolle nicht, dass die Unterzeichnenden die falsche Vorstellung haben, dass die Zukunft des Fussweges zwischen Ausserhaus und Moosgass vor die Gemeindeversammlung kommt. Darauf sagt Anwohner Peter Siegenthaler: "Ich gehe davon aus, dass die Interpretation des rechtlichen Rahmens, so wie er von der Gmeinde beschrieben ist, nicht korrekt ist. Das dies eine problematische Auslegung ist der einschlägigen Reglemente." Die Petition laufe darum weiter, noch bis Ende August. 

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