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| Politik

Totalrevision des Luzerner Jagdgesetzes betrifft Gemeinden

Dem Kantonale Jagdgesetz des Kantons Luzern steht eine Totalrevision bevor. In der heute verabschiedeten Botschaft des Regierungsrats heisst es, das Gesetz solle an die veränderten Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst werden. Finanziell stehen den Luzerner Gemeinden Einbussen bevor.

Das über 25-jährige Gesetz sei fast gänzlich auf die Rehwild-Jagd ausgerichtet und müsse deshalb an die veränderten Artenvorkommen und Wildbestände sowie das seither geänderte Bundesrecht angepasst werden. Der Kanton möchte einen spezifischeren Umgang mit den verschiedenen Arten erreichen. Die Jägerinnen und Jäger müssen sich für das Management von Arten, die das erfordern - bspw. Luchs oder Wolf - von der Bestandeserhebung bis zur Abschusserfüllung am koordinierten Vorgehen beteiligen.

Die Jagdpachtzinse sollen neu nicht mehr zu zwei Dritteln den Gemeinden, sondern dem Kanton zufliessen. Den Gemeinden drohen so Einbussen von rund Fr. 250'000, schätzt der Kanton. Der Verband Luzerner Gemeinden hatte sich für eine 50:50-Regelung eingesetzt, entsprechend seien sie enttäuscht. Man hofft jetzt aber auf eine konstruktive Debatte in der Oktobersession des Kantonsrats.

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