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| Politik

Konolfingen verzichtet auf Einzonung Weilerzone Herolfingen und Gysenstein

Im Herbst 2017 gingen bei der Gemeinde Konolfingen die ersten Anträge zur Einzonung von Weilerzonen in Gysenstein und Herolfingen ein. Über Jahre hinweg folgten Abklärungen, Informationsanlässe und Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern. Nun entscheidet sich der Gemeinderat gegen die Einzonung.

Ausschlaggebend war die nationale Gesetzgebung zu den sogenannten Geruchsabständen. Diese Regelungen verpflichten Landwirtschaftsbetriebe dazu, Mindestabstände zu Wohn- oder Gewerbebauten einzuhalten. "Eine Unterschreitung kann kostspielige Massnahmen, wie Filteranlagen oder gar eine Verlegung des Betriebs, notwendig machen", erklärt der Gemeindepräsident von Konolfingen, Heinz Suter, auf Anfrage von neo1.
Der Gemeinderat sieht zwar die Vorteile der Weilerzone – ungenutzte Gebäude hätten für Wohnen oder Gewerbe reaktiviert werden können, was der Siedlungsentwicklung zugutekäme. Die möglichen Nachteile für die Landwirtschaftsbetriebe wogen jedoch schwerer. "Das nationale Gesetz wertet Wohnen höher als die Landwirtschaft", so Heinz Suter.

Auch das ehemalige Schulhaus Gysenstein ist betroffen. Eine Einzonung in die Weilerzone wird es nicht geben. Stattdessen kann das Gebäude gemäss Raumplanungsgesetz innerhalb des bestehenden Volumens zu Wohnzwecken oder stillen Gewerben umgenutzt werden.

Der Gemeinderat betont jedoch, die Pläne bei künftigen Zonenplan-Revisionen erneut zu prüfen – sofern sich die Gesetzgebung auf nationaler Ebene ändert und eine konfliktfreiere Lösung für Landwirtschaft und Weilerzonen möglich wäre.

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