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| Gesellschaft

Kanton kündigt Leistungsvereinbarung mit Kinderheim Koppigen

Der Kanton Bern hat trotz neuer Strategie des Kinderheims Friedau Koppigen die Leistungsvereinbarung mit diesem gekündigt. Für freiwillige Aufenthalte gibt es seit Sommer 2018 kein Geld mehr, heisst es im Jahresbericht.

Das Kinderheim Friedau in Koppigen bietet sowohl Kindern, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eingewiesen werden Platz, als auch Kindern, deren Eltern und der Sozialdienst sich freiwillig bereit erklären, ihr Kind in die Obhut des Heims zu geben. Für letzteres Angebot hat der Kanton Bern letzten Sommer die Leistungsvereinbarung gekündigt, ist dem Jahresbericht des Kinderheims zu entnehmen. Das führte zu organisatorischen Umstellungen, heisst es auf Anfrage bei Christophe Gächter, Institutionsleiter des Kinderheims. Die Entscheidung sei zwar nicht überraschend, aber doch vom einen auf den anderen Tag gekommen. 

Der Kanton Bern rechtfertigt seine Entscheidung damit, dass die versorgungspolitische Notwendigkeit nicht mehr gegeben sei, sagt Astrid Wüthrich, Vorsteherin des Alters- und Behindertenamts des Kantons Bern. Die Institution habe sowieso die meisten Plätze über die KESB, den Sozialdienst oder ausserkantonal vergeben. 

Das führt das Kinderheim zu Herausforderungen: So kann etwa die geplante Totalsanierung nicht realisiert werden. Da suche man nun andere Lösungen, sagt Christophe Gächter. 

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