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Kanton Bern muss Baugesetz nach Bundesgerichtsurteil ändern
Der Kanton Bern muss über die Bücher und das Baugesetz anpassen. Dies nach einem Urteil des Bundesgerichts, das einer Beschwerde Recht gab. Laut Bundesgericht ist es rechtswidrig, dass Grundstückbesitzer in manchen bernischen Gemeinden bei Um- und Aufzonungen keine Mehrwertabgabe zahlen müssen.
Mit der Raumplanung bestimmen Gemeinden über die Nutzung von einzelnen Grundstücken und damit auch über deren Wert. Bauland hat üblicherweise mehr Wert als Grundstücke in einer Landwirtschaftszone. Wenn Kulturland zu Bauland wird, nennt man dies Einzonung. Daneben gibt es auch Um- und Aufzonungen. Eine Umzonung ist es, wenn zum Beispiel eine Industriezone zu einer Wohnzone wird. Darf in einer schon bestehenden Wohnzone einen Stock höher gebaut werden, wird dies Aufzonung genannt.
Wenn ein Grundstück durch die Raumplanung an Wert gewinnt, muss der Besitzer des Grundstücks gemäss Bundesrecht mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgeben. Dies steht zwar so auch im Baugesetz des Kantons Bern, aber nur für die Einzonungen. Bei Um- und Aufzonungen können die Gemeinden laut dem kantonalen Gesetz selbst entscheiden. Das Bundesgericht hat jetzt entschieden: Das ist rechtswidrig. Der Kanton Bern muss deshalb das Baugesetz anpassen.
Zum Urteil kam es, weil ein Bürger der Gemeinde Meikirch Beschwerde einreichte und bis vor Bundesgericht zog. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, das Mehrwertabgabereglement der Gemeinde widerspreche Bundesrecht. Gemäss dem Anwalt des Meikircher Bürgers müssen Grundstückbesitzer zurzeit in mehr als 200 bernischen Gemeinden keine Abgabe zahlen, wenn ihr Land durch Um- oder Aufzonung an Wert gewinnt.
Der Kanton sei jetzt gefordert, den Gemeinden allgemeingültige Regeln zu geben, sagte die zuständige Berner Regierungsrätin Evi Allemann auf Anfrage. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung analysiere den Entscheid und werde die nötigen Massnahmen einleiten. (sda/neo1)
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