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Freie Kaminfegerwahl bringt neue Rechte und Pflichten
Das Kaminfegermonopol wird im Kanton Luzern per 1. Juli 2019 aufgehoben. Dies bringt Ver-änderungen für die Gebäudeeigentümer, die Kaminfeger und die Gemeinden. Neu können Gebäudeeigentümer den Kaminfeger frei wählen, sofern der Kaminfeger über eine kantonale Bewilligung verfügt. Die Eigentümer stehen jedoch auch in der Pflicht, die Anlagen reinigen zu lassen, ansonsten drohen empfindliche Versicherungskürzungen.
Kaminfeger selber wählen
Das bisherige Kaminfegermonopol wird im Kanton Luzern aufgehoben und durch ein Bewilligungs-modell abgelöst: Ab 1. Juli 2019 brauchen Kaminfeger eine Bewilligung, um im Kanton Luzern Reini-gungsarbeiten ausführen zu dürfen. Diese Bewilligung wird durch die Gebäudeversicherung Luzern erteilt. Eine Liste aller zugelassenen Kaminfeger wird auf der Website der Gebäudeversicherung Lu-zern veröffentlicht und laufend aktualisiert. Neu können die Gebäudeeigentümer selber wählen, wel-chem Kaminfeger sie den Reinigungsauftrag erteilen wollen. Wer mit seinem bisherigen Kaminfeger zufrieden ist, braucht nichts weiter zu unternehmen – er darf davon ausgehen, dass sich der ange-stammte Kaminfeger rechtzeitig bei ihm meldet. Wünscht der Eigentümer jedoch einen anderen Ka-minfeger, muss er aktiv werden und den Auftrag einem zugelassenen Kaminfeger erteilen. Der bis-herige Kaminfegertarif wird aufgehoben, womit die Preise neu mit dem jeweiligen Kaminfeger zu vereinbaren sind.
Reinigungspflicht bleibt
Trotz Wahlfreiheit des Kaminfegers müssen die Gebäudeeigentümer weiterhin ihre Feuerungs- und Abgasanlagen periodisch reinigen lassen. Lässt ein Gebäudeeigentümer seine Anlagen nicht reini-gen und kommt es dadurch zu einem Brand, können die Versicherungsleistungen empfindlich ge-kürzt werden. Deshalb sind die Reinigungspflicht zu beachten und die Anlagen regelmässig reinigen zu lassen. Die Gebäudeversicherung Luzern ist verpflichtet, bei den Hauseigentümern Stichproben zu machen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungen gemacht werden. Anlässlich der Reini-gung kontrolliert der Kaminfeger die Anlagen ebenfalls bezüglich Brandschutz (Feuerschau). Trifft er Mängel an, muss er diese dem Eigentümer melden und die Behebung der Mängel überwachen.
Rohbaukontrolle neu die Gemeinde zuständig
Werden Feuerungs- oder Abgasanlagen neu erstellt oder abgeändert, ist wie bisher eine Rohbau-kontrolle notwendig. Für diese Rohbaukontrolle, als wichtigstes Element der Feuerschau, sind neu die Gemeinden zuständig. Sie können die Kontrolle selber durchführen oder einer qualifizierten Fachperson übertragen. (pd)
Weitere Informationen:
Liste der zugelassenen Kaminfeger
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