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Die Wartung der Öl- und Gasheizungen im Kanton Bern soll einfacher werden

Eine Öl- oder Gasheizung muss regelmässig kontrolliert werden. Das soll für Hausbesitzer:innen nun einfacher werden. Der Kanton Bern schickt eine Änderung des Lufthygienegesetzes in die Vernehmlassung.

Wer im Kanton Bern ein Haus mit Öl- oder Gasheizung besitzt, muss diese regelmässig kontrollieren lassen. Abgaswerte müssen immer wieder gemessen werden, einzelne Teile werden von Spezialist:innen gereinigt oder ausgetauscht und so weiter. Das soll nun einfacher werden. Hausbesitzer:innen im Kanton Bern sollen mehr Freiheiten erhalten. Bis jetzt brauchte es für verschiedene Messungen und Wartungsarbeiten auch verschiedene Kontrolleur:innen. Jetzt sollen in Zukunft zum Beispiel auch private Unternehmen messen dürfen, wie es um die Luftqualität steht. Die Hausbesitzer:innen sollen die Messungen so besser mit anderen Kontrollen, die es braucht koordinieren können. Und: Auch selbst entscheiden können, wer diese Messung macht. Dafür muss das ganze Heizkontrollsystem umgestellt werden. Die Aufsicht sollen nicht mehr die Gemeinden haben sondern der Kanton Bern, heisst es in einer Mitteilung. Er soll sicherstellen, dass nur die Unternehmen die Messungen machen dürfen, die genug Erfahrung haben, so dass die Messungen auch gut gemacht werden. Die Umstellung im Lufthygienegesetz geht jetzt bis am 25. März in die Vernehmlassung. 

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