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Die Beurteilung in den Berner Volksschulen wird angepasst
Die Bildungs- und Kulturdirektion hat die Beurteilung für das laufende Schuljahr an der Volksschule festgelegt. Wegen des längeren Ausfalls des Präsenzunterrichts zählen für die Beurteilungsberichte an der Volksschule vor allem jene Leistungen, welche die Schülerinnen und Schüler vor dem «Lockdown» am 16. März 2020 erbracht haben. Die neuen Regelungen zur Beurteilung treten auf den 1. Mai in Kraft.
Am 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen wieder geöffnet werden. Dies hat der Bundesrat letzte Woche bekannt gegeben. Wegen des Coronavirus fand seit dem 16. März 2020 kein Präsenzunterricht mehr statt. In dieser Zeit haben die Schulen grossen Einsatz geleistet, um den Schulbetrieb mittels Fernunterricht weiterzuführen. Den Schülerinnen und Schülern sollen durch die Einschränkungen der ausserordentlichen Lage für ihren weiteren Bildungsweg keine Nachteile entstehen. Deshalb hat die Bildungs- und Kulturdirektorin eine Verordnung auf Direktionsstufe genehmigt, welche die Beurteilung an der Volksschule für das laufende Schuljahr den besonderen Umständen anpasst. Ziel ist, in der Beurteilung einfache und faire Lösungen zu realisieren. Die neuen Regelungen treten auf den 1. Mai in Kraft und gelten für die Beurteilungen bis Ende des laufenden Schuljahres.
In den Beurteilungsberichten aller Schulstufen sollen nur diejenigen Leistungen in die Gesamtbeurteilung miteinbezogen werden, welche die Schülerinnen und Schüler vor dem 16. März erbracht haben. Wenn der Präsenzunterricht wieder stattfindet, werden nur diejenigen Kompetenzen beurteilt, die seit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs während genügend langer Zeit aufgebaut, vertieft und geübt werden konnten. Diese Beurteilungen fliessen nur dann in die Gesamtbeurteilung ein, wenn sich die Schülerinnen und Schüler dadurch verbessern können. Ein besonderes Gewicht hat die prognostische Beurteilung, welche eine Einschätzung für die weitere Schullaufbahn vornimmt.
Die Schullaufbahnentscheide werden grundsätzlich im Einvernehmen mit den Eltern getroffen. Für den Übertritt in die Sekundarstufe I am Ende des 6. Schuljahrs gilt der Schullaufbahnentscheid, der diesen Frühling bereits getroffen wurde. Im französischen Kantonsteil entspricht der Schullaufbahnentscheid der diesen Frühling getroffenen provisorischen Zuweisung, sofern die Eltern damit einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Zuweisung aufgrund der Sicht der Eltern. (MM Kanton Bern)
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