Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Politik | Vermischtes

Der Anzeiger: In Zukunft digital?

Bernische Gemeinden sollen künftig ihre amtlichen Bekanntmachungen auch elektronisch veröffentlichen können. Der Regierungsrat hat die «eAnzeiger-Vorlage» zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Damit ermöglicht er die elektronische Publikation amtlicher Bekanntmachungen auf kommunaler Ebene. Die Gemeinden halten aber am Anzeiger auf Papier fest. 

Die Gemeinden veröffentlichen heute ihre amtlichen Bekanntmachungen in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger. Die Anzeiger werden allen Betrieben und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt. Auch künftig haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihren amtlichen Anzeiger in gedruckter Form herauszugeben. Die «eAnzeiger-Vorlage» erweitert ihren Gestaltungsfreiraum: Sie erhalten zusätzlich die Möglichkeit, ihre amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zu veröffentlichen.

Gemeinden wollen den gedruckten Anzeiger so lange wie möglich beibehalten

Der Anzeiger beinhalte viel mehr als nur amtliche Publikationen. Die Gemeinde könne so schnell Informationen wie zum Beispiel zu Öffnungszeiten an die Leute bringen, das sei mit dem elektronischen Anzeiger nicht mehr möglich. Das sagt Heidi Stalder, Präsidentin des Anzeigerverbandes Oberes Emmental. Die Gemeinden haben sich bereits anlässlich der Vernehmlassung zur Vorlage bereits mit dem Thema Anzeiger auseinandergesetzt. So auch die Gemeinde Sumiswald. Es gebe ein bestimmtes Klientel, das auch weiterhin auf den Anzeiger wie bisher angewiesen sei, so Gemeindepräsident von Sumiswald, Fritz Kohler. "Wir wollen den gedruckten Anzeiger so lange wie möglich beibehalten, auch wenn er finanziell mittlerweile nicht mehr so gut dasteht. Es wird immer weniger inseriert." Doch der Grundtenor ist überall derselbe. Wenn der elekronische Anzeiger eingeführt wird, so brauche es eine Übergangsphase, in der beide Versionen - gedruckt und digital - zugänglich sind. Dieses Anliegen hat der Regierungsrat nach Auswertung der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen.

Freie Wahl der Publikationsform

Die Gemeinden können künftig frei wählen, ob sie ihre amtlichen Bekanntmachungen weiterhin in gedruckter Form im amtlichen Anzeiger veröffentlichen oder sie in elektronischer Form auf einer über das Internet zugänglichen Publikationsplattform aufschalten. Sie können auch beide Publikationsformen gleichzeitig berücksichtigen. Damit trägt der Regierungsrat einem wesentlichen Anliegen der Gemeinden aus der Vernehmlassung Rechnung.

Publizieren die Gemeinden sowohl in gedruckter Form im amtlichen Anzeiger als auch in elektronischer Form auf der Internetplattform, erklärt das Gemeindegesetz die elektronische Form für die Rechtswirkungen massgebend. Diese Vorgabe schafft für die Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsmittelbehörden die notwendige Klarheit, welche amtliche Publikation den Fristenlauf auslöst. Gleichzeitig entspricht sie dem in der digitalen Strategie des Kantons Bern verabschiedeten digitalen Primat.

Kanton und Gemeinden auf einer Plattform

Für die elektronischen Bekanntmachungen der Gemeinden sollen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Kanton. Das Amtsblatt des Kantons Bern wird seit dem 1. Januar 2020 ausschliesslich in elektronischer Form auf der Publikationsplattform für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dem sogenannten Amtsblattportal publiziert. Für eine rasche und kostengünstige Umsetzung beabsichtigt der Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen werden wie der Kanton. Dadurch wird für die Nutzerinnen und Nutzer eine transparente und anwendungsfreundliche Lösung geschaffen. Die Einzelheiten der elektronischen Bekanntgabe der Gemeinden sollen sich dementsprechend nach den Vorschriften der kantonalen Publikationsverordnung richten.

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00