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| Politik

Berner Finanzkommission schlägt höheren Betreuungsabzug bei Steuern vor

Die grossrätliche Finanzkommission steht mehrheitlich hinter der vom Regierungsrat vorgelegten Steuergesetzrevision 2024. Eine generelle Steuersenkung ist dort nicht vorgesehen. Eine Mehrheit der Kommission schlägt eine Erhöhung des Betreuungsabzugs von bisher 12'000 auf 16'000 Franken vor.

Die Erhöhung stand bereits bei der letzten Steuergesetzrevision zur Debatte, wurde aber vom Grossen Rat verworfen. Nun also eine neuer Anlauf. Doch auch er ist nicht unumstritten, stellt sich doch eine qualifizierte Minderheit der Kommission gegen den Antrag. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit verbessert ein höherer Kinderbetreuungsabzug die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und macht den Kanton Bern als Wirtschaftsstandort attraktiver.

"Es ist ein guter Kompromiss und kommt vor allem den Frauen zu Gute", sagt die Vizepräsidentin der Finanzkommission, Andrea Rüfenacht, im Interview mit neo1. Sie rechnet deshalb auch nicht mit grossen Diskussionen im Grossen Rat. "Auch eine generelle Steuersenkung ist denkbar, selbst nach den schwierigen Corona-Jahren. Da das Budget des Kantons aber besser aussieht als gedacht, sind tiefe Steuern sicher wieder ein Thema, da auch noch ein Vorstoss in diese Richtung hängig ist", erklärt Andrea Rüfenacht.

Unumstrittene Solarenergie

Die Steuergesetzrevision 2024 enthält neben der Übernahme von Bundesrecht insbesondere diverse Massnahmen zur steuerlichen Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Diese waren in der Kommission unbestritten.

Eine generelle Steuersenkung, wie dies von bürgerlicher Seite immer wieder gefordert wird, sieht die Revision nicht vor. Der Regierungsrat hat jedoch in Aussicht gestellt, dass er eine Steuersenkung anstrebt, sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten zulassen. Diese Stossrichtung unterstützt die Finanzkommission.

Umstrittene amtliche Werte

In der Parlamentsdebatte werden aus der Kommission verschiedene Minderheitsanträge vorgelegt. Einer davon will, dass die Liegenschaftssteuern neu bis zu 2 Promille betragen können. Im geltenden Recht ist der Höchstwert auf 1,5 Promille festgelegt.

Mit dem neuen Höchstwert sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die nach Ansicht der Antragstellenden zu tiefen amtlichen Werte mit einer Erhöhung des Steuersatzes zu kompensieren.

Das Bundesgericht hatte den Medianwert für die amtliche Bewertung auf 70 Prozent des Verkehrswerts als zu niedrig taxiert und einen entsprechenden Beschluss des Grossen Rates aufgehoben. Hausbesitzer würden gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung zu sehr privilegiert, so die Begründung des Bundesgerichts.

Die Steuergesetzrevision wird in der kommenden Herbstsession des Grossen Rates, die am 5. September beginnt, debattiert. (neo1 / sda)

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