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| Gesellschaft

AHV-Reform tritt am 1. Januar in Kraft

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Änderungen werden schrittweise umgesetzt.

Mit der Reform wird das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies geschieht schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Die Erhöhung beginnt 2025. Frauen mit Jahrgang 1960 sind nicht betroffen. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:

Im Jahr Referenzalter der Frauen Betrifft die Frauen mit Jahrgang
2025 64 Jahre + 3 Monate 1961
2026 64 Jahre + 6 Monate 1962
2027 64 Jahre + 9 Monate 1963
2028 65 Jahre 1964

Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Dies gilt ebenfalls für das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge.

Für die heutigen Rentnerinnen und Rentner ändert sich nichts.

Rente neu flexibel beziehbar

Bereits heute können Frauen und Männer die AHV-Rente bis zu zwei Jahre vorher oder fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter beziehen - mit entsprechender Kürzung oder Erhöhung der Rente. Neu ist dies jedoch nicht mehr nur um ein ganzes Jahr, sondern für jeden Monat möglich. Man kann sich also beispielsweise mit 65 Jahren und 8 Monaten pensionieren lassen. Mit der Reform kann die Rente ab dem Jahr 2024 flexibel, zwischen 63 und 70 Jahren, bezogen werden.

Mehrwertsteuer wird erhöht

Per 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer in der Schweiz von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz für Nahrungsmittel und der Sondersatz für die Hotellerie werden um jeweils 0,1 Prozentpunkte erhöht. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erhält die AHV gemäss Rechnung des Bundes jährlich zusätzliche Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken.

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